Gewitter werden häufiger und heftiger – und trotzdem ist ein grosser Teil der Gebäude noch immer ungeschützt. Ein Blitzeinschlag kann zu Bränden, Sachschäden und dem Verlust von Daten und Wertgegenständen führen.
Als VKF-zertifizierte Fachfirma für äusseren Blitzschutz planen, erstellen und kontrollieren wir Blitzschutzanlagen nach den geltenden Vorschriften – passend zu unserem Grundsatz «alles aus einer Hand»: Dach, Spenglerei, Solar und Blitzschutz vom selben Team.
Unsere Leistungen
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Neuanlagen – Planung und Erstellung von äusseren Blitzschutzanlagen auf Neu- und Bestandsbauten
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Nachrüstung – nachträgliche Installation, z. B. im Rahmen einer Dachsanierung oder beim Bau einer PV-Anlage
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Abnahme und Funktionsprüfung – Kontrolle der richtigen Ausführung, inkl. Erdungsmessung
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Periodische Kontrollen – Überprüfung Ihrer Anlage nach VKF, mit Zustandsbericht und Mängelliste
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Mängelbehebung – Instandstellung defekter oder korrodierter Anlagenteile
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Kombiniert mit Dacharbeiten – wir sind ohnehin auf dem Dach: ein Termin, ein Gerüst, ein Ansprechpartner
Aufbau einer Blitzschutzanlage
Eine Blitzschutzanlage leitet den Blitzstrom kontrolliert vom Gebäude ins Erdreich ab. Sie besteht aus:
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Fangleitung – auf dem Dach, die den Blitz «einfängt»
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Ableitungen – an der Fassade (eigene Leiter oder leitfähige Bauteile wie Fallrohre)
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Erdung – Ringerder ums Gebäude oder Fundamenterder im Beton
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Potenzialausgleich – als Schnittstelle zum inneren Blitzschutz
Damit der Schutz wirkt, müssen alle Teile fachgerecht erstellt und unterhalten sein. Fang- und Ableitungen sind Wind, Hagel, Schnee und Korrosion ausgesetzt – gerade ältere Anlagen und Lötverbindungen sollten regelmässig geprüft werden.
Wann ist Blitzschutz Pflicht?
Ein Blitzschutzsystem ist unter anderem vorgeschrieben bei:
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Räumen für mehr als 300 Personen
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Gebäuden, in denen Personen beherbergt werden (Spitäler, Heime, Hotels)
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hohen Bauten wie Hochhäusern, Türmen oder hohen Kaminen
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grösseren land- und gewerblichen Gebäuden (> 3000 m³) der Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung
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Bauten mit explosiven Stoffen oder brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
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Gebäuden in exponierter Lage
Auch wer freiwillig eine Anlage erstellt, profitiert vom gleichen Schutz. Gerne klären wir mit Ihnen ab, was für Ihr Objekt gilt.
Periodische Kontrolle – mindestens alle 10 Jahre
Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Blitzschutzanlage jederzeit betriebsbereit ist. Freiwillig erstellte Anlagen – etwa auf Ein- und Mehrfamilienhäusern – müssen mindestens alle 10 Jahre kontrolliert werden.
Warum Hadorn Solar & Dach AG?
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VKF-zertifizierte Fachfirma – Erstellung und Kontrolle nach gültiger Brandschutzrichtlinie
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Alles aus einer Hand – Dach, Spenglerei, Fassade, Solar und Blitzschutz
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Solarbauer nach Art. 14 NIV – bei PV-Projekten führen wir auch die Elektroinstallation bis und mit Anlageschalter selbst aus
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Regional verankert – für Biel/Bienne, das Seeland und die nähere Umgebung
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Effizient – Blitzschutz und Dacharbeiten im selben Einsatz, ohne Doppelspurigkeiten
Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen gerne eine Offerte für Neuanlage, Nachrüstung oder periodische Kontrolle.
